Allgemeine Verkaufsbedingungen

  1. Allgemeine Bestimmungen1.1 Zusätzlich zu den an anderer Stelle in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen definierten Begriffen und Ausdrücken (unten definiert) haben die unten aufgeführten Begriffe und Ausdrücke die Bedeutung, die ihnen üblicherweise zugeschrieben wird oder auf die in diesem Artikel Bezug genommen wird. 1.1:- „Käufer“: die natürliche oder juristische Person, von der der Verkäufer (unten definiert) die Bestellung erhält;- „Vertrag“: die vom Verkäufer angenommene Bestellung des Käufers, einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen (unten definiert);- „EXW“: die Regelung der Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer (unten definiert), die unter Bezugnahme auf das Akronym EX WORKS in den Incoterms® 2020 der Internationalen Handelskammer von Paris enthalten ist;- „Parteien“: der Käufer und der Verkäufer gemeinsam;

    – „Produkte“: die Produkte des Verkäufers, wie sie sich aus den von Jahr zu Jahr geltenden Preislisten und Katalogen ergeben;

    – „Verkäufer“: GRAFOS STEEL S.r.l., mit Sitz in 41043 Formigine (MO) Via Treves 19/21, Italien.

    1.2 Die nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen (die „Allgemeinen Verkaufsbedingungen“) bilden einen integralen und wesentlichen Bestandteil jedes zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossenen Vertrags über den Verkauf der Produkte und haben Vorrang vor allen vom Käufer festgelegten Bedingungen, sofern diese nicht ausdrücklich ausdrücklich angegeben sind schriftliche Annahme letzterer durch den Verkäufer.

    1.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu ändern, zu ergänzen oder zu ändern, indem er diese Änderungen den Angeboten oder jeder schriftlichen Mitteilung an den Käufer beifügt. Wenn der Käufer die Änderungen, Ergänzungen oder Änderungen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Mitteilung akzeptiert, gelten die zuvor akzeptierten Allgemeinen Verkaufsbedingungen, unbeschadet des Widerrufsrechts des Verkäufers innerhalb der folgenden 30 Tage Tage.

     

    Angebote und Bestellungen

    2.1 Das dem Käufer von Vertretern, Maklern oder anderen Vermittlern unterbreitete Angebot und der von ihnen an den Verkäufer weitergeleitete Bestellvorschlag binden diesen erst dann, wenn die Bestellung des Käufers vom Verkäufer gemäß dem folgenden Artikel angenommen wird. 2.2.

    2.2 Die vom Käufer erteilte Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wird. Sofern der Verkäufer eine Bestellung nicht schriftlich bestätigt, gilt die Ausstellung der Rechnung bzw. die Ausführung der Bestellung durch den Verkäufer als Annahme.

    2.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der Website www.grafossteel.it veröffentlicht und sind integraler Bestandteil jeder Auftragsbestätigung, in der ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die Abwicklung der Bestellung gemäß der vom Verkäufer an den Kunden gesendeten Bestätigung setzt, auch ohne Unterschrift, die Kenntnis und Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.

    2.4 Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe verpflichtet sich der Verkäufer auf Verlangen des Käufers stillschweigend, die folgenden Unterlagen in Bezug auf das verkaufte Produkt bereitzustellen:
    – KONFORMITÄTSERKLÄRUNG MIT DER REACH-VERORDNUNG – VERORDNUNG 1907/2006
    – KONFORMITÄTSERKLÄRUNG ZUR ROHS-VERORDNUNG – EWG-RICHTLINIE Nr. 65 VOM 8. JUNI 2011, ERHALTEN DURCH GESETZGEBENDES DEKRET Nr. 27 VOM 4. MÄRZ 2014.
    – ERKLÄRUNG DES NICHTPRÄFERENZIELLEN URSPRUNGS
    – PRODUKTHANDBUCH UND CE-ERKLÄRUNG, sofern zutreffend und ausdrücklich gewünscht.
    Darüber hinausgehende Dokumentations- oder Zertifizierungswünsche sind vom Käufer im Rahmen der Angebotsanfrage ausdrücklich schriftlich anzufordern. Etwaige zusätzliche posthume Anfragen können vom Verkäufer möglicherweise nicht erfüllt werden oder bedeuten, dass der Verkäufer einen zusätzlichen finanziellen Beitrag zum Stückpreis des Produkts selbst verlangt. Nicht im Angebot enthalten sind Laboruntersuchungen, die im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt und zitiert sind, die Erstellung zusätzlicher Erklärungen oder Bescheinigungen, die nicht ausdrücklich in Ziffer 2.4 der Allgemeinen Verkaufsbedingungen genannt sind, die Erfüllung oder Sonderwünsche bezüglich Verpackung oder Versand der Ware, Design Rezensionen posthum zur Angebotserteilung, Berichte mit destruktiven Tests.
    Der Verkäufer verpflichtet sich außerdem, das Produkt mit den Merkmalen zu liefern, die ausdrücklich in den dem Angebot beigefügten Anlagen angegeben sind, wobei etwaige Abweichungen vom ursprünglichen Design des Käufers gezeigt und hervorgehoben werden.

    Lieferbedingungen

    3.1 Die Lieferung der Produkte erfolgt EXW, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Der Verkäufer liefert, indem er dem Käufer die Produkte innerhalb der im Vertrag festgelegten Bedingungen und Orte zur Verfügung stellt (die „Lieferung“). Bei der Lieferung übernimmt der Verkäufer ausschließlich die Verpflichtung, die Produkte auf das Abholfahrzeug zu verladen, jede weitere Verpflichtung ist ausgeschlossen.

    Im Falle einer schriftlichen Vereinbarung einer wesentlichen Lieferfrist ist Grafos Steel S.r.l. haftet nicht für Verzögerungen, die auf höhere Gewalt oder zufällige und außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind (z. B. Unfälle, Streiks, Naturkatastrophen, Unterbrechung des Transports, Schwierigkeiten bei der Rohstoffbeschaffung, objektive Unmöglichkeit der Produktionsanlagen usw.), sofern nichts anderes vereinbart wurde Der Transport der Ware erfolgt immer auf Kosten des Kunden, unabhängig von der Transport- und Zahlungsart. Auch wenn der Verkäufer den Transport aus Kulanz direkt im Namen des Kunden organisiert, trägt dieser das damit verbundene Risiko, mit ausdrücklicher Befreiung von jeglicher Haftung für Grafos Steel S.r.l., sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

    3.2 Der Verkäufer haftet nicht für Verlust oder Beschädigung der Produkte nach der Lieferung; In keinem Fall ist der Käufer von der Verpflichtung befreit, den Preis der Produkte nach erfolgter Lieferung zu zahlen.

    3.3 Unbeschadet der im folgenden Artikel genannten Rechtsbehelfe. 9. Die Lieferung kann in allen Fällen ausgesetzt werden, in denen der Käufer seiner Verpflichtung zur Zahlung des Produktpreises nicht nachkommt.

    3.4 Alle Liefer- und Rückgabezeiten der Produkte – auch wenn sie als verbindlich definiert sind – sind dennoch als Richtwerte zu verstehen und werden vom Verkäufer unter Berücksichtigung aller Nutzungstoleranzen angenommen. Als Lieferfrist gelten – wie indikativ sie auch sein mag – einzig und allein die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers angegebenen.

    3.5 Der Käufer kann seine Bestellung innerhalb von maximal 7 Tagen nach Erhalt stornieren/ändern/integrieren.

Verpackung

  • Umweltetikett für Verpackungen – gemäß Artikel 219, Absatz 5 des Gesetzesdekrets 152/06